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Narkose-behandlung

Für viele Patienten ist der Besuch beim Zahnarzt eine echte Angstvorstellung. Auch Kinder fühlen sich oft unwohl auf dem Behandlungsstuhl. Wir sind jedoch der Meinung, dass Sie sich bei einem Besuch in unserer Praxis stets wohl fühlen sollten. Aus diesem Grund bieten wir unseren Patienten unterschiedliche Narkoseformen für die zahnärztliche Behandlung an. Unser Spektrum beinhaltet unter anderem Lachgas-Sedierungen und Dämmerschlafbehandlungen.

Beide Methoden ermöglichen durch Ihre schnelle Wirkung eine entspannte und schmerzfreie Behandlung - ganz ohne Stress und Angst.

Während Lachgas beispielsweise bei Kindern und Patienten, die sich einen entspannteren Zahnarztbesuch wünschen, empfohlen wird, verwenden wir den Dämmerschlaf vermehrt bei Patienten mit großer Angst oder Zahnarztphobien, sowie bei umfangreichen Sanierungen.

Alle Narkoseformen sind selbstverständlich schonend und werden von unseren erfahrenen Anästhesisten kontrolliert.

Lassen Sie sich von unserem Ärzteteam beraten!

Weitere Informationen

Im Gegensatz zu rein chirurgischen Kliniken können in unserer Praxis alle Behandlungen unter Narkose durchgeführt werden. So erfolgt unter anderem bei Angstpatienten eine Komplettsanierung in wenigen Terminen, für die in der Regel sonst Monate eingesetzt werden müssen. Sämtliche Sanierungsmaßnahmen wie Füllungen, Wurzelbehandlungen, Beschleifen der Zähne für Zahnersatz, Kariesentfernung, Präparation der Zähne für Inlays, Teilkronen sowie alle ambulanten Operationen wie operative Zahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen, Implantationen, Knochenaufbau, Parodontaloperationen und Zystenentfernungen können unter Narkose erfolgen.

Häufig werden auch kleine Kinder mit stark zerstörtem Gebiss in Narkose behandelt. Es entfallen damit viele Einzeltermine, welche in der Regel eine spätere Zahnarztangst auslösen können. In meist nur einer Sitzung erfolgt die Rehabilitation des Gebisses. Danach erleben wir immer wieder, dass diese Kinder ganz entspannt die nächsten Termine in den Praxen wahrnehmen. Denn jetzt muss alles dafür investiert werden, den erzielten Zustand aufrechtzuerhalten. Dafür sind häufig Prophylaxe- und Beratungsmaßnahmen nötig.

Immer wieder beobachten wir, dass Patienten nach der Vollnarkose-Therapie keinerlei Ängste mehr vor dem Zahnarztbesuch haben. Sie können ab jetzt ohne Zahnarztangst zu den regelmäßigen zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen gehen. Ein spezielles Prophylaxe-Programm sichert den langfristigen Erfolg Ihrer Zahngesundheit und hilft, Ihre Zähne gesund zu erhalten.

Das Narkoseteam

Ein professionelles Anästhesisten-Team führt diese Behandlung unter modernsten Gesichtspunkten und immer auf dem neuesten Stand der Technik in unserer Praxis durch:

Gemeinschaftspraxis der Fachärzte für Anästhesiologie

Dr. med. Andreas Schade, Dipl.-Med. Michael Katzer, Dipl.-Med. Egbert Große Töpferstr. 17
02625 Bautzen
Telefon: (03591) 490172

Dies hat den Vorteil, dass sich der Zahnarzt ganz auf seine Therapie konzentrieren kann, während der Anästhesist die Vitalfunktionen des Patienten überwacht.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Die Vollnarkose stellt häufig das Mittel der Wahl dar. Die Intubationsnarkose kann ein Verschlucken oder Aspirieren von kleinsten Teilchen verhindern und ermöglicht eine Behandlung auch über längere Zeit.

Im Gegensatz dazu steht die Behandlung unter Sedierung. Sie ist eine Art Dämmerschlaf und noch weniger aufwändig. Allerdings kann sie nicht in jedem Fall die Vollnarkose ersetzen.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Zahnärztliche Narkosen dürfen nur in bestimmten Fällen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Das hat der Bewertungsausschuss klargestellt. "Die Erbringung von einer Vollnarkose gemäß Kapitel 5.3 im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgischen Eingriffen ist nur berechenbar bei Patienten mit geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie." Dieser Satz wird laut Bekanntgabe im Deutschen Ärzteblatt als Punkt Nr. 8 in die Präambel 5.1 zum Kapitel der Anästhesisten aufgenommen. Weiter heißt es in Punkt Nr. 8: "Die Vollnarkose gemäß Kapitel 5.3 im Zusammenhang mit endoskopischen Untersuchungen der Verdauungs- und Atemwege ist nur berechenbar in begründeten Fällen bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr und/oder bei Patienten mit geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie." Dieser Beschluss des Bewertungsausschusses tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe steht dagegen auf einem anderen Standpunkt. In ihrer Mitgliederzeitschrift macht sie deutlich (3/06): "Eine Vollnarkose wäre zu Lasten der GKV zu erbringen und abzurechnen bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres und bei behinderten Menschen, bei denen auf Grund der Art der Behinderung eine Narkose für den Eingriff notwendig ist." Die Angabe "Angst" stelle grundsätzlich keine Begründung für eine Leistungspflicht der GKV für eine Zahnbehandlung unter Narkose dar. Eine Ausnahme sollten die Anästhesisten dann machen, wenn der Patient ein entsprechendes Gutachten eines Neurologen oder Psychiaters habe.

Patienten, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, müssen leider nach neuesten gesetzlichen Vorgaben die Leistungen des Narkoseteams selbst bezahlen. 

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